Genossenschafter werden

Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied der SWB werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch die Verwaltung sowie die Übernahme eines Anteilscheines im Wert von min. Fr. 1'000.–

Mitgliedschaft

Die Anteilscheine werden verzinst (gemäss Beschluss der Generalversammlung) und auf einen min. Betrag von Fr. 1'000.– ausgestellt. Die Anteilscheine können unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens aber nach einer fünfjährigen Mitgliedschaft.

Die Genossenschaft für sozialen Wohnungsbau (SWB) hat aktuell ca. 100 Genossenschafter. Eine Mitgliedschaft ist nicht an das Mieten oder Wohnen an eine aus dem Portfolio der SWB stammende Wohneinheit gebunden. Die Mitgliedschaft ist somit frei zugänglich und kann über die Verwaltung beantragt werden. 

Aktuell besteht eine Warteliste um neues Genossenschaftskapital zu zeichnen. Sollte dennoch Interesse bestehen, so füllen Sie doch das nachstehende Formular aus.

Die Verwaltung der SWB freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme

Beitrittserklärung / Warteliste Anteilschein